Die Erdbestattungen ist eines der ältesten Bestattungsformen der Welt. Dabei wird der Verstorbene in einem Erdgrab beigesetzt. Wir übernehmen die Überführung und die hygienische Grundversorgung.
Die Erdbeisetzung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Diese Bestattungsfrist ist im Bestattungsgesetz von NRW so vorgegeben.
Die Bestattungsfristverlängerungen sind nur nach vorheriger Konservierung des Verstorbenen sowie aus wichtigen Gründen möglich, bedarf in jedem Fall aber der ordnungsamtlichen Zustimmung. Diese übernehmen wir auch gerne für Sie.